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04.12.2023

Weihnachtsbeihilfe Land Salzburg

Anträge können noch bis 15. Dezember online eingereicht werden...
Antrag noch bis 15. Dezember einreichen

Einmaliger Weihnachtszuschuss für Mindestpensionist*innen

Auch heuer gibt es wieder eine Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg. Die Weihnachtsbeihilfe ist ein Teil der Landeshilfe und wird auch in diesem Jahr Mindespensionistinnen und Mindestpensionisten unterstützen. Bis 15. Dezember können die Anträge noch online, über das Gemeindeamt oder auch über die Seniorenorganisationen eingebracht werden.

€ 50 beträgt die Unterstützung für alle, die eine Augleichzulagenzahlung erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als € 844 an Einkommen bleibt. Für Ehepaare beziehungsweise Partnerschaften gilt eine Obergrenze von € 1.269.

Der Antrag kann wie folgt eingebracht werden:

  • Online mit diesem Link auf das Formular
  • Über das Gemeindeamt oder auf dem Postweg mit diesem Formular
  • Und auch die Seniorenorganisationen wie Pensionistenverband, Seniorenbund Salzburg, Salzburger Seniorenring, GPlus - Die Grünen SeniorInnen stehen mit Rat und Tat zur Seite

Landesrat Christian Pewny: „Unterstützung für alle mit Mindestpension"

„Die Weihnachtsbeihilfe der Salzburger Landeshilfe soll einen finanziellen Beitrag für Salzburgs Mindestpensionistinnen und -pensionisten leisten. Ich danke allen, die mit ihrer Spende an die Salzburger Landeshilfe die Beihilfe ermöglichen", so Soziallandesrat Christian Pewny. Im Vorjahr wurden knapp 900 Salzburgerinnen und Salzburger mit der Weihnachtsbeihilfe unterstützt.

Hier finden Sie noch einmal die genauen Richtlinien - wer Anspruch auf die Weihnachtsbeihilfe des Landes hat.

Bild1 (Weihnachtsbeihilfe): © Land Salzburg/Grafik
Bild 2 (Ehepaar): © Adobe Stock