Die Jahresabrechnung ist auch als Betriebskostenabrechnung bekannt. Sie basiert auf der ÖNORM 4000, der österreichischen Norm für „Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Wohnungseigentumsobjekten“. Das Ziel ist eine strukturierte und übersichtliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.
Die Betriebskostenabrechnung liefert die Grundlage der mit der Verwaltung verbundenen Aufgaben nach den Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Wann ist die Jahresabrechnung fällig? Laut Gesetz ist sie bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres der entstandenen Betriebskosten dem Mieter vorzulegen.
Gut zu wissen: Bei Wohnungseigentümern werden objektbezogene Bankkonten als Treuhandkonten oder Eigenkonten für die Bereiche Betriebskosten und Rücklagen geführt.